Die Bezeichnung der Anhebung der Vorauszahlungen für das Jahr 2001 bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer als „Schröpfaktion, als unverschämter Griff in die Taschen der Steuerzahler“ veranlasste das BMF zu einer offiziellen Klarstellung, die im Beitrag abgedruckt ist.
Anspruch