Der Autor weist in seinem Beitrag auf Auffassungsunterschiede hinsichtlich des Inhaltes einer „Schwerpunkt“-Prüfung bei allen am Verfahren Beteiligten hin und stellt Bezüge zu den beratenden Berufen her. Ferner stellt er Vergleiche mit der deutschen Rechtslage an, zeigt Rationalisierungspotenziale auf, bespricht mögliche Schwerpunkte der wichtigsten Spezialbranchen bei den Ärzten sowie zukünftige Prüfungsfelder als Folge moderner Technologien. Abschließend listet er das Ergebnis einer erstmals in der Betriebsprüfung durchgeführten Umfrage zum Thema „Prüfungsschwerpunkte“ auf und interpretiert dieses.