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Steuersatzänderung für Kaffee- und Teegetränke; Übergangsregelung - Kassensysteme

Die erste Seite aktuellÖStZ 2000/1185ÖStZ 2000, 689 Heft 24 v. 15.12.2000

Durch das BG BGBl I 2000/29 unterliegen Kaffee- und Teegetränke ab 1. 1. 2001 dem Normalsteuersatz.

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