In den letzten Jahren wurde das Thema der steuerlichen Anerkennung des Abzuges von Fremdkapitalzinsen aufgrund einzelner kasuistischer Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes, denen oftmals ein außergewöhnlicher Sachverhalt zu Grunde lag, in der Literatur heftig diskutiert. Auch die Finanzverwaltung hat versucht, aus diesen Sonderfällen allgemein gültige Regeln aufzustellen. Der folgende Beitrag soll den früheren und den derzeitigen Stand der Diskussion einfangen und beleuchten.