In die Bemessungsgrundlage für die Bestandsvertragsgebühr sind alle Leistungen einzubeziehen sind, zu deren Erbringung sich der Bestandnehmer verpflichtet hat, um in den Genuss des Gebrauchsrechts zu gelangen.
In die Bemessungsgrundlage für die Bestandsvertragsgebühr sind alle Leistungen einzubeziehen sind, zu deren Erbringung sich der Bestandnehmer verpflichtet hat, um in den Genuss des Gebrauchsrechts zu gelangen.