Das Erbschafts- und Schenkungssteuer-DBA mit Tschechien ist am 1. 3. 2000 in Kraft getreten. Einige wenige Punkte dieses DBA entsprechen nicht dem OECD-Musterabkommen. Dazu zählt Art 7 Abs 2, wonach Österreicher nicht zur Erlangung einer Schenkungssteuerfreiheit ihren Wohnsitz kurzfristig nach Tschechien verlegen können. Der Beitrag befasst sich mit dem Inhalt dieser Bestimmung und möglichen Konsequenzen.