Mit Erkenntnis vom 22.03.2000, 96/13/0175, hat der VwGH zur Frage der Behandlung von offenen Ausschüttungen Stellung genommen. Die Entscheidung hat sich auf einen Zeitraum vor der gesetzlichen Verankerung der Einlagenrückzahlung in § 4 Abs 12 EStG 1988 bezogen. Der Autor bespricht dieses Erkenntnis und stellt Überlegungen zur Auswirkung dieser Rechtslage auf die geltende Rechtslage an.
Ausschüttung