Im Bereich der steuerlichen Anerkennung oder Nichtanerkennung von Einkunftsquellen kann es bei Vermietungstätigkeiten in dem Sinn zu einer vorzeitigen Beendigung kommen, dass noch vor Erreichen eines Gesamtüberschusses der Einnahmen über die Werbungskosten die Tätigkeit beendet wird. Im Beitrag werden Konstellationen aufgezeigt, bei denen die Ertragsfähigkeit trotz eines Werbungskostenüberschusses gegeben ist.