Der deutsche Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 27.09.1999 die Zulässigkeit der „Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haftung“ ohne individualvertragliche Vereinbarung mit dem Gläubiger abgelehnt und ist damit von seiner bisherigen Judikatur abgerückt. Der Aufsatz untersucht etwaige Konsequenzen des deutschen Judikaturwechsels für Österreich.
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