Die verschmelzende Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf ihren Hauptgesellschafter (natürliche Person) sowie die errichtende Umwandlung einer Personengesellschaft lösen für den/die betroffenen Gesellschafter im Hinblick auf die bisherige steuerliche, arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung ihrer Geschäftsführertätigkeit und der mit dieser Tätigkeit verbundenen Abfertigungsvereinbarungen unterschiedliche Rechtsfolgen aus; diese werden im Aufsatz für die einzelnen Umwandlungstypen dargestellt.