Besprechung des VwGH -Erkenntnisses vom 03.08.2000, 98/15/0202, wonach keine Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit bei solchen Arbeitnehmern vorliegt, die als Grenzgänger in Liechtenstein und in Österreich (mit den höheren österreichischen Steuersätzen) besteuert werden.
Arbeitnehmer