Der Verfasser stellt einleitend den historischen Ursprung aus finanzwissenschaftlicher Sicht sowie die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes dar, befasst sich mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip, dem progressiven Tarif und der Periodisierung, erörtert den Zusammenhang bzw die Rangordnung dieser drei Kriterien, stellt das Leistungsfähigkeitsprinzip als Leitlinie zur Lösung von Einzelfragen auf die Probe und kommt abschließend zum Ergebnis, dass das Leistungsfähigkeitsprinzip ein tragfähiges Ordnungsprinzip sei, aus dem systemgerechte Lösungen abgeleitet werden können.