Mit Erlass vom 03.07.2000, AÖF 2000/138, wurde zum zweiten Mal zu den Änderungen der §§ 131 Abs 3 und 132 Abs 3 BAO im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 1998 Stellung genommen und geklärt, in welcher Art und Weise Wiedergaben technisch zur Verfügung zu stellen sind. Der Autor bespricht diesen Erlass, der im Anschluss an den Beitrag zur Gänze wiedergegeben ist.
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