In drei jüngst ergangenen Erkenntnissen hat sich der VwGH mit dem Missbrauchstatbestand des § 22 BAO im Bereich grenzüberschreitender Gestaltungen und im Bereich des Körperschaftsteuerrechts auseinander gesetzt. Der Inhalt dieser Erkenntnisse wird im Beitrag zusammengefasst wiedergegeben und kommentiert.
Grenzüberschreitung