Jedenfalls ab 1. 1. 2001 müssen Unterlagen in Form von Druck- oder Exportdateien zur Verfügung gestellt werden können. Die Betriebsprüfung hat zudem eine spezielle Prüfsoftware entwickelt, mit deren Hilfe eine weitere Steigerung der Effizienz und Effektivität der Prüftätigkeit zu erwarten ist.
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