Die Abgabenrückzahlungs-Einschränkungsgesetze der Bundesländer sollten Ansprüche auf Erstattung gezahlter Getränkesteuerbeträge auf Fälle einer nicht stattgefundenen Kostenüberwälzung an die Abnehmer herbeiführen. In welchem Umfang eine einzelne der vielen unterschiedlichen Kostenarten bei einem einzelnen Veräußerungsvorgang vor mehreren Jahren konkret erfolgt wäre, ist nun die „Ermittlungsaufgabe betriebswirtschaftlich nicht geschulter Gemeindeorgane“.