vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Dienstgeberbeitrag/Kommunalsteuer: „… sonst alle“ oder „… sonst keine Merkmale eines Dienstverhältnisses“?

RA Hon. Prof. Dr. Wolf-Dieter Arnold*)*)Der Autor war/ist Vertreter der jeweiligen Beschwerdeführer in einer Reihe von Beschwerden vor dem VfGH bzw vor dem VwGH, unter anderem auch im Beschwerdefall, der zum Antrag des VwGH A 15/2000 geführt hat.ÖStZ 2000/1044ÖStZ 2000, 638 Heft 22 v. 15.11.2000

Muss eine GmbH wirklich für ihren Alleingesellschafter-Geschäftsführer Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB), gegebenenfalls - bei Kammermitgliedschaft - Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) und darüber hinaus Kommunalsteuer entrichten? Besteht für eine Kapitalgesellschaft überhaupt - insbesondere auch bei einem geringeren Ausmaß der Beteiligung des geschäftsführenden Organs - eine Möglichkeit, diese Abgabepflichten hinsichtlich ihrer geschäftsführenden Organe zu vermeiden? In die für die Kapitalgesellschaften aufgrund der Praxis der Verwaltung und der bisherigen Höchstgerichtsjudikatur1)1)Die Judikatur der Senate 13 bis 15 war allerdings zu diesen Fragen erkennbar unterschiedlich streng. Allgemein siehe zB Doralt/Ruppe, Steuerrecht I7, 526.) an sich eher triste Situation kommt nun durch zwei Anträge des VwGH2)2)Zum Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag siehe Beschluss 26. 9. 2000, A 15/2000 (zu 2000/13/0074), zur Kommunalsteuer siehe Beschluss 26. 9. 2000, A 14/2000 (zu 2000/13/0048); Aktenzahlen des VfGH: G 110/00 bzw G 109/00.) nachArt 140 Abs 1 B-VGBewegung. Der VwGH beantragt beim VfGH, im FLAG3)3)§ 41 Abs 2 bzw § 41 Abs 3 Satz 2 idF SteuerreformG 1993, BGBl 1993/818.) und im KommStG4)4)§ 2 bzw § 5 Abs 1 Satz 2 KommStG 1993 in der Stammfassung BGBl 1993/819.) jeweils die Wortfolgen „ ,sowie an Kapitalgesellschaften beteiligte Personen im Sinne des§ 22 Z 2 des Einkommensteuergesetzes 1988“ und die Wortfolgen „sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art im Sinne des§ 22 Z 2 des Einkommensteuergesetzes 1988“ als verfassungswidrig aufzuheben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte