Die Europäische Kommission hat beschlossen, Österreich aufzufordern, die Ungleichbehandlung von Investmentgesellschaften anderer Mitgliedstaaten in Bezug auf Steuerbefreiungen und sonstige Vergünstigungen abzustellen. Nach Auffassung der Kommission verstößt die Anwendung der geltenden Steuervorschriften in Österreich gegen die Bestimmungen des EG-Vertrags über die Dienstleistungsfreiheit und den freien Kapitalverkehr, da Steuererleichterungen nur von österreichischen Investmentgesellschaften in Anspruch genommen werden können. Die Aufforderung der Kommission ergeht in der zweiten Phase des Vertragsverletzungsverfahrens in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme gemäß Artikel 226 EG-Vertrag. Äußert sich Österreich innerhalb von zwei Monaten nicht oder nicht zufrieden stellend zu dieser Stellungnahme, kann die Kommission den EuGH anrufen.