„Der Verfassungsgerichtshof ist dringend daran interessiert, dass es nicht zu Massenbeschwerden kommt. ... Für den Fall dass Beschwerden in der Angelegenheit „Getränkesteuer“ zu einem Gesetzesprüfungsverfahren und in dessen Erledigung zu einem aufhebenden Erkenntnis führen sollten, wird der Verfassungsgerichtshof eine Lösung in Aussicht nehmen, wie sie schon im Fall der Mindestkörperschaftsteuer getroffen wurde. Eine solche Lösung würde das massenhafte Einbringen von Beschwerden überflüssig machen.“