Die Österreichische Nationalbank ist eine AG, die mit ihrem Einkommen der österreichischen Körperschaftsteuerpflicht unterliegt. Sie ist daher - ungeachtet ihrer öffentlich-rechtlichen währungspolitischen Aufgabenerfüllung - nach Auffassung des BMF mit einem Betrieb gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts vergleichbar. Es ist daher davon auszugehen, dass ihre Tätigkeit schwerpunktmäßig von dem Begriff der „kaufmännischen oder gewerblichen Tätigkeit eines Vertragstaates“ iSd Art 19 Abs 4 DBA-Italien erfasst ist. Somit steht das Besteuerungsrecht an Pensionen, die an in Italien ansässige ehemalige Dienstnehmer der Österreichischen Nationalbank gezahlt werden, gem Art 18 conv cit Italien zu, uzw selbst dann, wenn man die Nationalbank als vom österreichischen Staat errichtetes „Sondervermögen“ iSd Art 19 Abs 3 conv cit ansehen sollte. (SWI 2000, 396)