Im Folgenden wird der Steuerteil des Budgetbegleitgesetzes 2001 abgedruckt. Das Begleitgesetz selbst umfasst sämtliche Budgetbegleitmaßnahmen. Die „Nichtsteuerteile“ werden aus Platzgründen nicht wiedergegeben. Im Original des Budgetbegleitgesetzes 2001/2002 sind die „Steuerartikel“ die Artikel 7 - 34.