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Abgereifte IFBs sind doch in das Evidenzkonto gemäß § 4 Abs 12 EStG 1988 aufzunehmen (Grüner, SWK 28/1999, S 640)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2000/35ÖStZ 2000, 9 Heft 1 und 2 v. 15.1.2000

Entgegen der Auffassung von Kirchner in SWK 11/1999 finden nach Ansicht des Autors die aus abgereiften IFBs gemäß § 10 Abs 1 letzter Satz EStG 1988 dotierten Rücklagen einer Personengesellschaft bei der nach Art III UmgrStG erfolgenden Einbringung dieser Personengesellschaft in eine Körperschaft Eingang in das Evidenzkonto gemäß § 4 Abs 12 EStG und erhöhen somit den Betrag der steuerfreien Rückzahlungsmöglichkeiten der Körperschaft an ihre Eigner.

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