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Viele Gastwirte werden zu Unrecht der Steuerhinterziehung verdächtigt (Schober, SWK 29/1999, S 690)

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2000/22ÖStZ 2000, 8 Heft 1 und 2 v. 15.1.2000

Nicht jeder Gastwirt, der „schwarz“ Bierlieferungen erhalten hat, sei auch als Steuerhinterzieher anzusehen. Eine genaue Analyse der tatsächlichen Warenströme zeige, dass in verschiedenen Fällen de facto Null-Ergebnisse bei der Umsatzsteuernachzahlung und sehr geringe Gewinnauswirkungen vorliegen können.

Steuerhinterziehung

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