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Freimachungskosten als nachträgliche Anschaffungskosten des Gebäudes

ErlassrundschauÖStZ 2000/984ÖStZ 2000, 523 Heft 19 v. 1.10.2000

EStG 1988: §§ 6, 8

Ablösen zur Freimachung eines Gebäudes von Bestandrechten stellen bei weiterer Nutzung des Gebäudes nachträgliche Anschaffungskosten des Gebäudes dar, die im Wege der AfA zu Betriebsausgaben oder Werbungskosten führen können.

Gem § 8 EStG beträgt der AfA-Satz für betrieblich genutzte Gebäude(-teile) 4%. Der Ansatz eines höheren AfA-Satzes setzt den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer voraus.

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