Der Ministerrat hat am 26. 9. dJ ein Kapitalmarktpaket beschlossen, das eine Reihe steuerlicher Änderungen mit sich bringt. Die Beschlussfassung des Ministerrates erfolgte in Form einer Punktation.
In weiterer Folge wird nunmehr ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der die in der Punktation vorgegebenen Eckwerte umsetzen wird. Der Gesetzesentwurf wird auch einem Begutachtungsverfahren unterzogen werden.