Ausgehend von der Frage, inwieweit „Leistung“ dem Erfüllungsgeschäft zuzuordnen ist, werden die Gebühren und Verkehrsteuern, die in den Tatbeständen den Begriff „Leistung“ anführen bzw das Entstehen der Steuerschuld an das Erfüllungsgeschäft anknüpfen, miteinander verglichen. Die Verfasserin stellt Überlegungen an, ob die idente Terminologie in den verschiedenen Gesetzen auch tatsächlich dasselbe meint oder nicht, und welche Ursprünge und Querverbindungen es gibt.