Der Beitrag geht der Frage nach, wo die von einem Rechtsanwalt ausgeübte Tätigkeit als Schiedsrichter ausgeführt worden ist (Ort der sonstigen Leistung) bzw ob es sich dabei um eine „Katalogleistung“ im Sinne des § 3a Abs 10 Z 3 UStG 1994 handelt. Basierend auf Entscheidungen des EuGH präsentiert er einen Lösungsvorschlag.
Rechtsanwalt