§ 274 Abs 5 HGB enthält die Möglichkeit zur Gestaltung des Bestätigungsvermerkes nach international anerkannten Prüfungsgrundsätzen. In Anknüpfung an ISA 700 der IFAC entwickelte das IWP Formulierungsvorschläge für den Bestätigungsvermerk bei einem befreienden Konzernabschluss.
Bestätigungsvermerk