Der Autor bespricht das Erkenntnis des VfGH vom 3. 3. 2000, G 172/99, wonach die - die Firmenwertabschreibung bei Verschmelzungen für bereits abgeschlossene Anteilserwerbe vollständig beseitigende - Bestimmung des Z 4 lit a des 3. Teiles UmgrStG idF BGBl 1996/201 wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz in Folge Verletzung des Vertrauensschutzes als verfassungswidrig aufgehoben wurde.
Firmenwert