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Nachzahlungen für GSVG-Versicherungsbeiträge sind nicht rückstellungsfähig (Barborka, SWK 19/2000, S 481)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2000/921ÖStZ 2000, 485 Heft 18 v. 15.9.2000

Basierend auf Sedlacek, SWK 18/1993, D 19, forderte Bruckner in SWK 10/1999 eine Rückstellungspflicht für Nachzahlungen von GSVG-Pflichtbeiträgen für bilanzierende Gewerbetreibende. Solche Nachzahlungen erfüllten das Kriterium einer ungewissen Schuld, weshalb eine Verbindlichkeitsrückstellung vorläge. Diese Ansicht wird im Artikel kritisch hinterfragt.

Nachzahlung

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