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Getränkesteuer: Klage und Rechtsbehelf geklärt (SWK 19/2000, T 109)

ArtikelrundschauAllgemeines - national, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikÖStZ 2000/907ÖStZ 2000, 484 Heft 18 v. 15.9.2000

Nach dem Urteil des EuGH zur Getränkesteuer kann sich für die Vergangenheit nur derjenige auf die EU-Widrigkeit der österreichischen Getränkesteuerregelungen berufen, der vor Erlass des Urteils „Klage erhoben oder einen entsprechenden Rechtsbehelf eingelegt“ hat. Mit Erkenntnis vom 19.06.2000, 2000/16/0296, hat der VwGH entschieden, dass ein an die Abgabenbehörde erster Instanz gerichteter Antrag auf Abgabenfestsetzung und Rückzahlung einen solchen Rechtsbehelf darstelle.

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