Die Aufwertungszahl, die die Veränderung der beitragsbezogenen Werte bewirkt, soll ab 1. 1. 2001 voraussichtlich mit 1,025 festgesetzt werden.
Dieser Faktor würde ab 1. 1. 2001 beispielsweise folgende neue Werte bewirken:
Messbetrag: S 1.468,77
Die Aufwertungszahl, die die Veränderung der beitragsbezogenen Werte bewirkt, soll ab 1. 1. 2001 voraussichtlich mit 1,025 festgesetzt werden.
Dieser Faktor würde ab 1. 1. 2001 beispielsweise folgende neue Werte bewirken:
Messbetrag: S 1.468,77