vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Umkehrmaßgeblichkeit und handelsbilanzieller Ausweis steuerlich geltend gemachter Eigenkapitalzuwachszinsen

Mag. Birgit Stöber , Mag. Thomas Wala*)*)Unserem Mitarbeiter Herrn Mag. Dr. Otto Janschek danken wir für wertvolle Hinweise.ÖStZ 2000/881ÖStZ 2000, 452 Heft 17 v. 1.9.2000

Aufgrund der sogenannten umgekehrten Maßgeblichkeit müssen bemessungsgrundlagenbezogene Steuervergünstigungenen (insb IFB gem § 10 EStG sowie ÜRL gem§ 12 EStG) bereits in der Handelsbilanz ausgewiesen werden, um ihre steuermindernde Wirkung entfalten zu können. In dieser Arbeit wird zunächst gezeigt, warum die Umkehrmaßgeblichkeit aus betriebswirtschaftlicher Sicht eher negativ zu beurteilen ist. Daran anschließend wird der Ausweis der im Zuge der Steuerreform 2000 eingeführten Eigenkapitalzuwachsverzinsung gem§ 11 EStGbzw§ 11 KStGim Rahmen des handelsrechtlichen Jahresabschlusses untersucht. Denn mit der Möglichkeit einer auch außerbilanzmäßigen Geltendmachung fiktiver Eigenkapitalzuwachszinsen erfährt die bislang in Österreich praktizierte Umkehrmaßgeblichkeit insofern eine neue Akzentuierung, als vom Handelsbilanzsteuerrecht eingeräumte subventionelle Steuervergünstigungen nunmehr auch ohne Aufnahme in die Handelsbilanz seitens des Fiskus anerkannt werden. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse beschließt die Arbeit.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!