Im folgenden Beitrag werden einzelne Fragen iZm der Einführung des ermäßigten Steuersatzes von 14 % für Speisen und bestimmte Getränke im Hinblick auf die Erlässe vom 29. 5. 2000, GZ 09 1030/2-IV/9/00AÖF 2000/110 und vom12.07.2000GZ 09 1030/11-IV/9/00AÖF 2000/126(ÖStZ 2000/790) erörtert.