Nachdem derVwGH mit Erkenntnis vom19.06.20002000/16/0296, geklärt hat, was unter dem„vergleichbaren Rechtsbehelf“iSdEuGH -Urteiles vom09.03.2000Rs 437/97Evangelischer Krankenhausverein,zu verstehen ist, sind nunmehr Verfahren vor dem VwGH anhängig, die ob der in den LAO verankerten Bereicherungsverbote klären sollen, (1) unter welchen Umständen eine wirtschaftliche Überwälzung der Getränkesteuer stattgefunden hat und (2) ob die rückwirkende Einführung des Bereicherungsverbotes mit dem Gemeinschaftsrecht konform geht. Während die erste Frage unbehandelt bleiben soll, wird in Fortsetzung eines früheren Beitrages (Zorn/Fraberger, SWK 1999, S494 ff) angesichts von vermehrten Gegenstimmen die zweite Frage näher beleuchtet.