Anlässlich von Verständigungsgesprächen mit der deutschen Finanzverwaltung in der Zeit vom 13. bis 16. 6. in Berlin wurden zahlreiche internationale Steuerfälle, die teilweise bereits Gegenstand von EAS-Anfragen waren, mit Deutschland akkordiert. Diese Fälle werden nachstehend wiedergegeben. Sie sind Abschnitt C des Verständigungsprotokolls vom 16. 6. 2000 entnommen.