Das am 13. 4. 2000 unterzeichnete DBA mit der Russischen Föderation wird voraussichtlich ab dem Steuerjahr 2001 erstmals Anwendung finden und damit das alte Abkommen mit der Sowjetunion vom 10. 4. 1981 ablösen. Eine Übersicht enthält die wichtigsten Grundzüge des neuen Abkommens, wobei in grundsätzlichen Fragen ein Vergleich mit der alten Rechtslage hergestellt wird.
Doppelbesteuerung