Unter bestimmten Umständen liegen die Voraussetzungen einer Sachleistung gegen Entgelt bei der Gewährung von freier Unterkunft und Verpflegung nicht vor. Der Beitrag kritisiert die einschränkende Interpretation des diesbezüglichen EuGH -Urteils vom 16.10.1997 durch den BMF-Erlass vom 8. 6. 1999.
Voraussetzung