In der Frage der bilanziellen Erfassung von Erträgen aus Investmentfonds ist nach Auffassung des Autors strikt zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds zu unterscheiden. Bei Ausschüttungsfonds stelle sich die Frage nach dem Zeitpunkt der bilanziellen Erfassung, während die grundsätzliche Verpflichtung zur Erfassung der Erträge unstrittig sei. Im Falle von Thesaurierungsfonds sei hingegen zu überprüfen, ob eine Realisation von Erträgen während des Haltens der Fondsanteile überhaupt möglich sei.