Im Erkenntnis vom 31.06.1996, 92/13/0172 hat der VwGH entschieden, dass die Zuteilungsregel des Art 16 DBA Österreich-Schweiz die Einkünfte aus der geschäftsführenden Tätigkeit für eine AG nicht betrifft. Nach eine Wiedergabe der wesentlichen Entscheidungsgründe sowie der maßgeblichen Passagen der OECD-Musterabkommen und OECD-Kommentare übt der Verfasser Kritik an der Auffassung des VwGH. Diese sei durch das Abkommen nicht gedeckt.