Durch das IRÄG 1997 sind die Bestimmungen über die vereinfachte Kapitalherabsetzung im Aktiengesetz in verschiedenen Punkten geändert und in dieser Form auch in das GmbH-Gesetz übernommen worden. Insoweit diese Regelungen auf gebundene Rücklagen Bezug nehmen, geht der Autor der Frage nach, ob sie auch auf mittelgroße und kleine GmbH angewendet werden sollen.