Ausgehend von einem konkreten Beispiel erläutern die Autoren, warum ihres Erachtens an der Zulässigkeit des Verbots der Bildung einer steuerlich wirksamen Abfertigungsrückstellung für Vorstandsmitglieder erhebliche Zweifel bestehen. So könne ihres Erachtens auch für den 75%igen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH auf Grund verfassungsrechtlicher Überlegungen mit steuerlicher Wirkung eine Abfertigungsrückstellung gebildet werden.