Der Autor erläutert die wesentlichen Bestimmungen der Regierungsvorlage, mit der § 221 Abs 1 und 2 HGB betreffend die Größenklassen von Kapitalgesellschaften (Einzelabschluss) sowie die Merkmale für die größenabhängige Befreiung von der Erstellung und Prüfung eines Konzernabschlusses in § 246 HGB geändert werden sollen.
Bestimmung