Auch Lenneisnimmt den Beitrag von Halmin SWK 9/2000 (siehe zuvor) zum Anlass festzuhalten, dass im Berufungsverfahren ein Devolutionsantrag nach § 311 BAO nicht zulässig sei, sondern eine Säumnisbeschwerde erhoben werden könne. In weiterer Folge geht er auf eine Entscheidung des VwGH ein, in dem dieser einem „Geschäft mit Säumnisbeschwerden“ bereits vor längerer Zeit einen Riegel vorgeschoben hat.
Säumnis