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Zur Verjährung von Steuerberatungshonoraransprüchen (Schilchegger, SWK 15/2000, W 55)

ArtikelrundschauAllgemeines - national, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikÖStZ 2000/725ÖStZ 2000, 363 Heft 14 v. 15.7.2000

Steuerberatungshonoraransprüche verjähren innerhalb von drei Jahren. Im Beitrag wird der Frage nachgegangen, wann der Fristenlauf beginnt, wie man den Verjährungseintritt verhindern oder hinauszögern kann und welchen Einfluss die übliche Praxis der Rückstellungsbildung für Beratungshonorare auf den Verjährungsfristenlauf hat.

Steuerberater

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