Steuerberatungshonoraransprüche verjähren innerhalb von drei Jahren. Im Beitrag wird der Frage nachgegangen, wann der Fristenlauf beginnt, wie man den Verjährungseintritt verhindern oder hinauszögern kann und welchen Einfluss die übliche Praxis der Rückstellungsbildung für Beratungshonorare auf den Verjährungsfristenlauf hat.
Steuerberater