Dies bedeutet, dass Unternehmer, bei denen die Umstellung des Kassensystems auf die ab 1. 6. 2000 geltenden neuen USt-Sätze auch bis Ende Juni 2000 noch nicht möglich war, diese Umstellung bis längstens 31. 7. 2000 vornehmen können.
Dies bedeutet, dass Unternehmer, bei denen die Umstellung des Kassensystems auf die ab 1. 6. 2000 geltenden neuen USt-Sätze auch bis Ende Juni 2000 noch nicht möglich war, diese Umstellung bis längstens 31. 7. 2000 vornehmen können.