In der letzten Zeit wurde vor allem in Deutschland die stille Gesellschaft im Abkommensrecht diskutiert. Es geht dabei im Allgemeinen um die Frage, ob insbesondere Einkünfte aus einer atypisch stillen Gesellschaft wie im innerstaatlichen Recht als Unternehmensgewinne anzusehen sind oder ob es sich um Einkünfte aus Forderungen handelt. Diese Diskussion nimmt der Autor zum Anlass, die Qualifikation der Einkünfte aus einer stillen Beteiligung im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen auch aus österreichischer Sicht zu durchleuchten.