Deutschland und Österreich gehören zu den Staaten, die bezogen auf die Einkünfte und das Vermögen im Sinne des DBA entweder die Freistellungsmethode oder die Anrechnungsmethode anwenden. Im Beitrag werden die Rechtsgrundlagen skizziert, die Einkünfte, auf die die jeweilige Methode anzuwenden ist, aufgelistet, die Bindung des Ansässigkeitsstaates an die Besteuerung im Quellenstaat behandelt und die Bedeutung der Aktivitätsklausel diskutiert.