Das EuGH -Urteil vom 22.10.1998, Rs C-308/96 und C-94/97 (Madgettund Baldwin), hat die Frage aufgeworfen, wie groß der Anwendungsbereich der Margenbesteuerung im Tourismus ist. Der Autor zeigt auf, dass diese Form der Besteuerung, die ursprünglich zur Vereinfachung eingeführt wurde, im innerstaatlichen Bereich einen erhöhten Verwaltungsaufwand und in etlichen Fällen eine unterschiedlich hohe Steuer und damit eine Wettbewerbsverzerrung bringe.