Durch eine Entscheidung des OGH vom 11.11.1999, 6 Ob 4/99b, sind Grundsätze für die Kapitalerhaltungsvorschriften bei Verschmelzungen vom Höchstgericht klar ausgedrückt worden. Im Beitrag werden die Leitlinien der Entscheidung für die wichtigsten Konstellationen dargestellt.
Spaltung